Krankenversicherung für Freiberufler

Freiberufler: Wahl zwischen GKV und PKV

Seit 2009 muss jeder Bürger einen Gesundheitsschutz nachweisen. Freiberufler haben bei der Krankenkasse die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. GKV oder PKV – Die wesentlichen Vor- und Nachteile haben wir zusammengestellt.
Krankenversicherung sichert Existenz

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Ein Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls gehört zu den existenzsichernden Verträgen. Grundsätzlich sollte ein Schutz für ambulante, stationäre und Zahn-Behandlungen bestehen. Ein Tagegeld sichert das Einkommen bei längeren Erkrankungen. Und im Pflegefall bieten entsprechende Tarife Versicherungsschutz. Freiberufler können selbst entscheiden, welche Krankenversicherung sie haben wollen. Bei entsprechenden Vorversicherungszeiten können sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse  versichern. Oder sie wählen aus dem Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung den geeigneten Tarif für sich aus. Für Publizisten und Künstler besteht Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse.
Private Krankenversicherung für Freiberufler

Freiberufler können kraft Gesetz ohne Einkommensgrenzen in die private Krankenversicherung wechseln. Die privaten Unternehmen bieten speziell für Existenzgründer kostengünstige Einsteigertarife an. Auf diese Weise lässt sich die monatliche Fixkostenbelastung bei der Gesundheit senken. Innerhalb einer bestimmten Frist besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung auszubauen. Für Angehörige bestimmter Verbände gibt es gesonderte Gruppentarife. Merkmale dieser Tarife sind etwas geringere Beiträge und eine erleichterte Antragsaufnahme.

Stichwort Gesundheitsprüfung. Die privaten Versicherer führen vor Vertragsbeginn eine sogenannte Risikoprüfung durch. In dessen Rahmen muss der Antragsteller Angaben zu seinem aktuellen Gesundheitszustand machen und Fragen zu zurückliegenden Behandlungen und Erkrankungen beantworten. Bei gesundheitlichen Beschwerden kann ein Beitragszuschlag, der sogenannte Risikozuschlag, verhängt werden. Bei erheblichen Vorerkrankungen darf das PKV-Unternehmen einen Antrag sogar ablehnen, so dass kein Vertrag zustande kommt.

Mit einer Selbstbeteiligung lässt sich der monatliche Beitrag reduzieren. Der Freiberufler muss dann Arztrechnungen bis zu einem bestimmten Betrag aus der eigenen Tasche zahlen. Rechnungsbeträge, die oberhalb der Selbstbeteiligung liegen, werden von der Krankenversicherung übernommen. Wichtig ist, dass man Rücklagen in Höhe der Eigenbeteiligung bildet, auf die man im Falle einer Krankheit stets zugreifen kann.

Worauf sollte man bei der Wahl der PKV achten? Zumindest folgende Punkte sollte ein Versicherungsvertrag erfüllen:

    Achten Sie auf einen beitragsstabilen Versicherer,
    Wählen Sie nur Tarife mit ausreichenden Leistungen im Krankenhaus, beim Zahnarzt und für ambulante Leistungen,
    Versichern Sie keine Luxusleistungen wie z.B. Krankenhaustagegeld,
    Achten Sie auf einen ausreichenden Schutz bei Arbeitsunfähigkeit durch das Krankentagegeld.

Gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler

Als Alternative zur Privatversicherung bietet sich die gesetzliche Krankenkasse (GKV) an. Um als Freiberufler Mitglied n der GKV werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: In den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden aus der Versicherungspflicht muss man

    mindestens 24 Monate oder
    unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate

in der GKV versichert gewesen sein. Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann bis zu drei Monate nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht  beantragt werden.

Freiberufler zahlen in der GKV entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Mindestbeitrag in der GKV orientiert sich an der sogenannten Bezugsgröße. Als fiktives Mindesteinkommen werden für hauptberuflich tätige Freiberufler im Jahr 2011 1.916,25 Euro angenommen. Als Mindesteinkommen für Existenzgründer werden 1.277,50 EUR veranschlagt. Wer mehr verdient, zahlt auch einen höheren Beitrag – maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Die Krankenkasse kann zum Ablauf des übernächsten Monats gewechselt werden, wenn die vorherige Mitgliedschaft mindestens 18 Monate (= Bindungsfrist) bestanden hat. Die Bindungsfrist gilt jedoch nicht, wenn ein Wechsel in die private Krankenversicherung vorgenommen wird. Eine außerordentliche Kündigung ist zudem möglich, wenn der Beitrag einer Kasse erhöht wird oder die Leistungen verringert werden.
Krankenversicherung: Beitrag für Freiberufler

In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag an Hand des Beitrags, des Geschlechts, des Gesundheitszustandes und der versicherten Leistungen ermittelt. Das Einkommen spielt für den PKV-Beitrag keine Rolle. So zahlen z.B. 30-jährige Männer mit einem Grundschutz in der PKV einen Monatsbeitrag von rund 130 Euro. Gleichaltrige Frauen müssen dagegen bereits mehr als 200 Euro im Monat für den gleichen Schutz aufwenden. Je nach Tarifleistung sind jedoch auch deutlich höhere Prämien möglich. Einzig für den Basistarif besteht ein gesetzlicher Höchstbeitrag, der auf den Kassenhöchstsatz für die gesetzlichen Krankenkassen fixiert ist.

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Freiberufler folgende Beiträge:

    Ermäßigter Beitragssatz: 14,9 Prozent,
    Allgemeiner Beitragssatz: 15,5 Prozent.

Bei der Beitragsermittlung wird das Einkommen des Freiberuflers heragezogen. Bei einem Bruttoumsatz von 2.500 Euro im Monat liegt der Monatsbeitrag bei 387,50 Euro mit dem allgemeinen Beitragssatz. Dazu kommt noch die Belastung mit der Pflegeversicherung. Der ermäßigte Beitragssatz kommt zur Anwendung, wenn man auf das Krankengeld verzichtet. Grundsätzlich wird zur Beitragsermittlung ein fiktives Mindesteinkommen herangezogen. Dieses wird jedes Jahr den veränderten Bezugsgrößen angepasst. Für 2011 liegt der Wert bei 1.916,25 Euro. Daraus ergibt sich ein Mindestbelastung für die GKV von 297,02 Euro. Existenzgründer und Freiberufler mit nachweisbar geringeren Einkünften zahlen maximal 198,01 Euro im Monat.

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